Lehrvideo 90Das klassische Steuersparmodell „Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder“
Abo-Inhalt01.12.20252 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Und zwar nicht nur beim Kind, sondern auch bei den Eltern. Da sogar Beitragsvorauszahlungen steuergestaltend eingesetzt werden können, um den Sonderausgabenabzug zu erhöhen, analysiert Lehrvideo 90 dieses klassische Steuersparmodell für Sie. 15 Minuten, die sich lohnen. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
ID: 50633928
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion