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AbgabenordnungKassensysteme: Meldepflicht startet ab 1.1.25
Abo-Inhalt19.08.20241355 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
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Abruf-Nr. 242593
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| Nach § 146a AO müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.20 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das BMF (28.6.24, IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, Abruf-Nr. 242593) hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert. |
1. Elektronische Kassensysteme
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AUSGABE: MBP 9/2024, S. 148 · ID: 50098063
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