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SonderausgabenVersorgungsvertrag: Fehlender Rechtsbindungswille gefährdet Anerkennung

Abo-Inhalt05.09.2024174 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Das FG Münster (7.12.22, 6 K 2026/20 E, Rev. BFH X R 6/24, Abruf-Nr. 242698) hat entschieden, dass ein Versorgungsvertrag (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) wegen eines fehlenden Rechtsbindungswillens nicht anzuerkennen ist, wenn der Übernehmer die vereinbarten Baraltenteilsleistungen zuerst im Einvernehmen und dann trotz Forderung des Übergebenden nicht zahlt. Erfolgt später (durch ein Urteil eines Zivilgerichts) ein vertragsgemäßes Verhalten, scheidet eine Berücksichtigung der Barleistungen als Sonderausgaben dennoch aus. |

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AUSGABE: MBP 9/2024, S. 150 · ID: 50088549

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