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Erhaltungsaufwand versus Gebäude-AbschreibungAnschaffungsnahe Herstellungskosten beim Erwerb einer Eigentumswohnung

Abo-Inhalt 05.02.2025 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Aufwendungen in Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Nettoaufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Die Aufwendungen sind dann nur über die Gebäude-Abschreibung abzugsfähig. Bei einer Eigentumswohnung sind zwei Besonderheiten zu beachten, worauf das FG Hessen (18.6.24, 4 K 1736/19, NZB BFH IX B 86/24, Abruf-Nr. 245150) hingewiesen hat. |

1. Zwei Besonderheiten bei einer Eigentumswohnung

AUSGABE: MBP 2/2025, S. 21 · ID: 50262714

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