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VerfahrensrechtRechtzeitige Rücknahme eines Einspruchs, um eine Änderung zum Nachteil zu verhindern!

Abo-Inhalt05.02.20256 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

| In einem Einspruchsverfahren kann der angefochtene Verwaltungsakt auch zum Nachteil des Einspruchsführers geändert werden. Dies kann ggf. durch eine Rücknahme des Einspruchs verhindert werden. Der Beitrag zeigt, bis wann eine wirksame Rücknahme erfolgen muss, wenn das FA die Einspruchsentscheidung bereits erlassen hat. |

AUSGABE: MBP 2/2025, S. 23 · ID: 50254312

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