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EinkommensteuerErmäßigte Besteuerung bei Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung?

Abo-Inhalt 05.03.2025 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Ist bei einer betrieblichen Altersversorgung ein Wahlrecht zwischen Verrentung und Kapitalauszahlung vorgesehen und entscheidet sich der Steuerpflichtige für eine einmalige Auszahlung, ist das Kriterium der „mehrjährigen Tätigkeit“ (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) für eine ermäßigte Besteuerung regelmäßig erfüllt (vgl. u. a. BFH 6.5.20, X R 24/19). Sind derartige Kapitalauszahlungen aber auch „außergewöhnlich“ i. S. des § 34 Abs. 2 EStG? |

AUSGABE: MBP 3/2025, S. 41 · ID: 50285160

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