Gewerbesteuer
Auf den Mieter umgelegte Grundsteuer ist hinzuzurechnen
Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, gehört zur Miete und ist deshalb gewerbesteuerlich (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen. Die ...