Innergemeinschaftliche Lieferungen
Steuerbefreiung auch bei einer verspäteten ZM
Kehrtwende der Finanzverwaltung: Eine zu spät abgegebene Zusammenfassende Meldung (ZM) hat doch nicht die finale Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung zur Folge (BMF 20.5.22, III C 3 - S 7140/19/10002: 011, Abruf-Nr. 230059). ...