Der praktische Fall
Doppelte Haushaltsführung: Alles Wichtige zur finanziellen Kostenbeteiligung
MBP
Leseprobe
Seite 137
17.07.2023
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Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Unterkunftskosten bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung ist u. a., dass der Steuerpflichtige einen eigenen Haushalt unterhält (Hauptwohnung) und sich an den ...