Steuererklärungen
Energiepreispauschale für Rentner: Keine Eintragungen in der Steuererklärung 2022
Die mit dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) unterliegt der Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung für 2022 ist sie dennoch nicht anzugeben (FinMin Schleswig-Holstein, ...