Zweiergemeinschaft
Verjährung und Verwirkung bei baulicher Veränderung
MK
Seite 4
16.12.2025
58 Min. Lesedauer
In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft wird die Kenntnis eines einzelnen Eigentümers der Gemeinschaft zugerechnet. Ein Anspruch auf Beseitigung einer ohne Zustimmung errichteten baulichen Veränderung verjährt i. d. R. in drei Jahren ...