März 2025
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Für ArbeitgeberArbeitgeberleistungen: Bewertung von unentgeltlichen und verbilligten Flügen
11.02.20251 Min. Lesedauer
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| Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2025. |
Der Wert der Flüge kann grundsätzlich nach § 8 Abs. 2 oder Abs. 3 (Rabattfreibetrag i. H. von 1.080 EUR im Kalenderjahr) des Einkommensteuergesetzes ermittelt werden.
Beachten Sie | In den Fällen der Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG können die Flüge mit Durchschnittswerten angesetzt werden. Dabei kommt es u. a. auf die Flugkilometer an und darauf, ob Beschränkungen im Reservierungsstatus bestehen.
- Quelle | Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.2024, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 245713
AUSGABE: MRK 3/2025, S. 0 · ID: 50317323
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