März 2025
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Abschließende HinweiseSteuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2025
17.02.20251 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Im Monat März 2025 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.3.2025
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.3.2025
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.3.2025
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.3.2025
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.3.2025
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.3.2025. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat März 2025 am 27.3.2025.
AUSGABE: MRP 3/2025, S. 0 · ID: 50320887
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