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Abschließende HinweiseElektronische Rechnung: Neues Schreiben liegt im Entwurf vor

13.08.2025237 Min. Lesedauer

| Seit dem 1.1.2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024 (Az. III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007). Das schon damals angekündigte zweite Schreiben liegt nun als Entwurf vor und wurde den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Die endgültige Veröffentlichung ist für das IV. Quartal 2025 geplant. Das Entwurfsschreiben können Sie unter www.iww.de/s14244 herunterladen. |

| Seit dem 1.1.2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend zu verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema datiert vom 15.10.2024 (Az. III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007). Das schon damals angekündigte zweite Schreiben liegt nun als Entwurf vor und wurde den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Die endgültige Veröffentlichung ist für das IV. Quartal 2025 geplant. Das Entwurfsschreiben können Sie unter www.iww.de/s14244 herunterladen. |

AUSGABE: MRP 9/2025, S. 0 · ID: 50513669

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