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Freiberufler und GewerbetreibendeBetriebsprüfer dürfen E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern

03.12.2025223 Min. Lesedauer

| Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. |

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AUSGABE: MRP 1/2026, S. 0 · ID: 50644171

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