Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

LeserforumKnochenersatzmaterial bei Parodontitisbehandlung

20.07.2023263 Min. Lesedauer

| Frage: „Wir möchten bei einem Kassenpatienten Knochenersatzmaterial bei der Parodontitisbehandlung einbringen. Wie berechne ich dies?“ |

Antwort: Sie dürfen mit dem Kassenpatienten eine Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z treffen und die Nr. 4110 GOZ und/oder 4138 zur CPTa/b zusätzlich vereinbaren. Beachten Sie das Wirtschaftlichkeitsgebot.

AUSGABE: PA 8/2023, S. 1 · ID: 49551786

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte