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Teil 2BZÄK veröffentlicht sechs neue Stellungnahmen

Abo-Inhalt02.10.20241837 Min. LesedauerVon Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im August und September 2024 sechs neue Stellungnahmen veröffentlicht. Nachfolgend fassen wir weitere Kernaussagen der einzelnen Stellungnahmen für Sie zusammen (Volltext unter iww.de/s11469). In Teil 1 ging es um die Themen „Ausfallhonorar“, „Kosten für die Kopie der Patientenakte“ sowie „Honorierung einer Auskunftserteilung an private Krankenversicherungen“. In diesem Teil 2 behandeln wir die Reichweite der GOZ, die Vergütung analoger Leistungen und Beratungsleistungen. |

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AUSGABE: PA 10/2024, S. 3 · ID: 50141213

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