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MusterfallÜbertragung eines Vermietungsobjekts gegen Versorgungsleistung

Abo-Inhalt19.04.20221867 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Übertragen Freiberufler ihren Kindern private Vermietungsobjekte gegen Versorgungsleistungen, stellt sich zwangsläufig die Frage, in welchem Umfang die gezahlten Versorgungsleistungen abzugsfähig sind. Nun musste sich auch der BFH (29.9.21, IX R 11/19) mit diesem Thema beschäftigen. Der Beitrag zeigt anhand eines Musterfalls, wie sich die abzugsfähigen Aufwendungen für den Übernehmer des Vermietungsobjekts berechnen und welche Einkünfte der Zahlungsempfänger zu versteuern hat. |

Sachverhalt

Zahnarzt Dr. Freund möchte ein sich im Privatvermögen befindendes Vermietungsobjekt zum 1.1.22 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seinen Sohn übertragen. Dieser soll ihm lebenslange Versorgungsleistungen gewähren. Folgende Eckwerte sind zu berücksichtigen:

Lebensalter Dr. Freund zum 1.1.22:

70 Jahre

Lebenslange Versorgungsleistungen monatlich:

2.000 EUR

Ursprüngliche Anschaffungskosten VuV-Objekt (Erwerb 1.1.15):

200.000 EUR

Aktueller Wert des VuV-Objekts (1.1.22):

300.000 EUR

Anteil Grund und Boden / Gebäude (am 1.1.15 / 1.1.22):

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AUSGABE: PFB 5/2022, S. 121 · ID: 47922603

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