Verbindliche Auskunft
Mehrfache Gebühren für gleiche Auskunft unzulässig
Gegenüber mehreren Antragstellern darf nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird (BFH 3.7.25, IV R 6/23).