Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Häusliches ArbeitszimmerDer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Abo-Inhalt19.07.202467 Min. LesedauerVon StB Christian Herold, Herten

| Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung können nach wie vor in tatsächlicher Höhe abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Zusätzlich besteht ein Wahlrecht: Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann auch pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) abgezogen werden. Betroffen sind von dieser Regelung z. B. Schriftsteller, Übersetzer oder IT-Fachleute, die so gut wie ausschließlich zu Hause arbeiten. Der Beitrag klärt die Voraussetzungen. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PFB 8/2024, S. 222 · ID: 49697161

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte