Mai 2025
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ErtragsteuernMit atypisch stillen Beteiligungen gestalten
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| Die atypisch stille Gesellschaft bietet erhebliches Gestaltungspotenzial. Sie begründet eine Innengesellschaft, die steuerrechtlich einer GmbH & Co. KG sehr ähnlich ist. Der Beitrag zeigt, aus welchen Gründen die atypisch stille Gesellschaft interessant sein kann und welche Anforderungen eine atypisch stille Beteiligung erfüllen muss. Außerdem werden einige Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beispielen dargestellt. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Steuerliche Einordnung der atypisch stillen Beteiligung
- 2. Anforderungen an eine atypisch stille Beteiligung
- 3. Anrechnung der Gewerbesteuer
- 4. Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG nutzen
- 5. Gewinnverteilungsschlüssel nutzen (§ 35 EStG)
- 6. Verlustverrechnung mittels GmbH & atypisch Still
- 7. Steuervorteil durch Gewinnverlagerung
- 8. Fazit zur atypisch stillen Gesellschaft
AUSGABE: PFB 5/2025, S. 134 · ID: 50203207
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