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ErtragsteuernMit atypisch stillen Beteiligungen gestalten

Abo-Inhalt23.04.202513 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

| Die atypisch stille Gesellschaft bietet erhebliches Gestaltungspotenzial. Sie begründet eine Innengesellschaft, die steuerrechtlich einer GmbH & Co. KG sehr ähnlich ist. Der Beitrag zeigt, aus welchen Gründen die atypisch stille Gesellschaft interessant sein kann und welche Anforderungen eine atypisch stille Beteiligung erfüllen muss. Außerdem werden einige Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beispielen dargestellt. |

AUSGABE: PFB 5/2025, S. 134 · ID: 50203207

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