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UmsatzsteuerZur Abgrenzung des therapeutischen vom (auch) kosmetischen Behandlungsziel

Abo-Inhalt23.04.20256 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. Philipp Peplowski, LLM, Köln

| Umsatzsteuerbefreiungen, vor allem solche nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, sind in der Praxis häufig ein Streitgegenstand. Die Beurteilung dieser Befreiungsvorschrift verlangt eine differenzierte Betrachtung gerade im Grenzbereich von rekonstruktiven Heilbehandlungen und ästhetischen Behandlungen zu kosmetischen Zwecken. Der Beitrag befasst sich mit zwei Entscheidungen zu diesem Thema. |

AUSGABE: PFB 5/2025, S. 128 · ID: 50307444

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