UmsatzsteuerbefreiungFlugunterricht ist nicht umsatzsteuerbefreit
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| Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i. S. v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugunterricht. Flugunterricht ist daher grundsätzlich nicht steuerfrei, die Steuerpflicht ermöglicht andererseits aber den Vorsteuerabzug (BFH 13.11.24, XI R 31/22). |
Sachverhalt
ID: 50352485
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