Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

AufwärtsabfärbungGewerbliche Beteiligungseinkünfte nicht mehr gewerbesteuerpflichtig – Finanzverwaltung hebt Nicht-Anwendungserlass auf

Abo-Inhalt17.11.20257 Min. Lesedauer

| Die Finanzverwaltung hat ihren langjährigen Widerstand gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgegeben, nachdem sie am 5.11.25 ihren Nicht-Anwendungserlass zurückgenommen hat. Der BFH hatte bereits 2019 entschieden, dass gewerbliche Beteiligungseinkünfte zwar einkommensteuerlich zur Umqualifizierung aller Einkünfte einer Personengesellschaft führen, jedoch nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Diese Entscheidung wurde von der Finanzverwaltung jahrelang nicht anerkannt. |

Der BFH (6.6.19, IV R 30/16) hatte klargestellt, dass gewerbliche Beteiligungseinkünfte nicht zwangsläufig zu einer Gewerbesteuerpflicht führen. Trotz einkommensteuerlicher Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sind umqualifizierte Einkünfte gewerbesteuerlich nicht relevant. Die Finanzverwaltung hatte sich zunächst mit einem Nicht-Anwendungserlass dagegen gewehrt.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

ID: 50626825

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte