Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStGBRAK nimmt Stellung zu Vorlageverfahren

Abo-Inhalt10.03.20223918 Min. Lesedauer

| Die BRAK hat zu einer Vorlagefrage des BFH beim BVerG Stellung genommen. Dabei geht es um die Behandlung von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Anwendung von DBA (s. auch BRAK, Mitteilung vom 9.3.22). |

Hintergrund: Der BFH hatte dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob der deutsche Gesetzgeber durch ein Treaty Override gegen Verfassungsrecht verstößt. Hintergrund des (erneuten) Vorlagebeschlusses ist die Regelung des § 50d Abs. 10 EStG. Sah der BFH in der Qualifikationsfiktion des § 50d Abs. 10 EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG noch keinen Treaty Override (BFH 12.6.13, I R 47/12, BFH/NV 13, 1999), ist der I. Senat in der Entscheidung vom 11.12.13 (I R 4/13, DStR 14, 306) dieser Beurteilung nicht mehr gefolgt.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 48090672

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte