Juni 2024
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AußensteuerrechtZur Stundung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 5 AStG a. F. bei Wegzug in die Schweiz
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| Auch wenn nach unionsrechtlichen Vorgaben i. V. m. dem Freizügigkeitsabkommen der EU und der Schweiz bei einem im Jahr 2011 erfolgten Wegzug in die Schweiz die nationale Steuer auf den Vermögenszuwachs (Wegzugsteuer) dauerhaft und zinslos zu stunden ist (EuGH 26.2.19, C-581/17 „Wächtler“, IStR 19, 260), hindert dies die Festsetzung der Steuer nicht (BFH (6.9.23, I R 35/20, DB 24, 162). |
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AUSGABE: PIStB 6/2024, S. 154 · ID: 49904875
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