Ausländische QuellensteuerBegrenzungen der Anrechnung: Strategien für inländische Kapitalgesellschaften
Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 1 KStG wird das gesamte Welteinkommen besteuert. Doppelbesteuerungen sollen dabei regelmäßig durch die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 26 KStG vermieden werden. Besteht jedoch ein DBA, gelten dessen Anrechnungsbegrenzungen. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass Quellensteuern nur teilweise oder gar nicht angerechnet werden. Eine gewisse Entlastung kann der Abzug ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 2 und 3 EStG bieten. Der Beitrag erläutert die maßgeblichen Begrenzungen und zeigt, wann ein Antrag nach § 34c Abs. 2 EStG sinnvoll ist.
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AUSGABE: PIStB 1/2026, S. 20 · ID: 50636800