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EU-EntwaldungsverordnungUnternehmen haben (nur) noch ein Jahr Zeit – ansonsten drohen erhebliche Sanktionen

Abo-Inhalt08.02.2024124 Min. LesedauerVon Dr. Sascha Genders, Würzburg

| Die EU-Entwaldungsverordnung ist bereits am 29.6.23 in Kraft getreten. Als Teil des EU-Green Deals soll sie durch die Gestaltung nachhaltiger Lieferketten dafür sorgen, dass sowohl die globale Entwaldung als auch die Schädigung von Wäldern reduziert werden. Sie definiert Regelungen für das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Erzeugnissen in die EU, deren Bereitstellung als auch für den Export aus der EU. Zukünftig dürfen z. B. nur noch Produkte gehandelt oder eingeführt werden, die nachweislich von nicht entwaldeten Flächen stammen. Zudem müssen zeitgleich die sogenannten Sorgfaltserklärungen vorliegen. |

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AUSGABE: PN 1/2024, S. 7 · ID: 49856177

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