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Mindestanforderungen an Umweltaussagen und -zeichenEU-Rat konkretisiert Green Claim Directive und stärkt den Verbraucherschutz

Abo-Inhalt09.08.2024757 Min. LesedauerVon Dr. Sascha Genders, Würzburg

| Am 17.6.24 hat der Europäische Rat seine „Allgemeine Ausrichtung“ zur Green Claims Directive bzw. zur Richtlinie über Umweltaussagen zur Bekämpfung von Greenwashing und zum Schutz der Verbraucher definiert. Hierdurch hat er seinen Standpunkt für die weiteren Schritte im europäischen parlamentarischen Verfahren kommuniziert und den inhaltlichen Trend zur Konkretisierung auf dem Weg zur Richtlinie aufgezeigt. Auf dieser Grundlage starten nunmehr die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Fassung der Richtlinie. |

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ID: 50082747

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