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NachhaltigkeitsberichterstattungVSME – der freiwillige Standard für kleinste und nicht gelistete kleine und mittlere Unternehmen

Abo-Inhalt26.03.202518 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

| Am 13.11.24 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) den VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) zur freiwilligen Anwendung durch kleinste und nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen verabschiedet, der am 17.12.24 an die Europäische Kommission übermittelt wurde. Dieser Beitrag stellt die Struktur und die Grundlagen sowie die Offenlegungsanforderungen der beiden Module des VSME vor und beleuchtet den Nutzen, der sich aus der Anwendung des VSME ergibt. |

ID: 50336350

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