FG München
Goldfinger-Gestaltung kein Steuerstundungsmodell gem. § 15b EStG
Das FG München hat – im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung – entschieden, dass eine sog. Goldfinger-Gestaltung aus dem Jahr 2009 kein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b Abs. 1 und 2 EStG ist (18.6.25, 8 K 412/24, Abruf-Nr. ...