FG Berlin-Brandenburg
Auch anonymer Anzeigenerstatter wird durch § 30 AO geschützt
Das FG Berlin-Brandenburg sieht in § 30 AO den Schutz des Steuergeheimnisses sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für einen anonymen Anzeigenerstatter. Eine wortgetreue Offenbarung des Inhalts einer anonymen Anzeige würde das ...