BGH
„Sämtliche sichergestellte Zigaretten“ ist nicht bestimmt genug
Der BGH hat entschieden, dass eine Einziehung „sämtlicher sichergestellter Zigaretten“ zu unbestimmt ist und eine diesbezügliche Einziehungsanordnung aufzuheben ist (2.4.25, 1 StR 407/24, Abruf-Nr. 248142).