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GesellschaftsrechtCheckliste zur vermögensverwaltenden KG als Vehikel der Vermögensübertragung

Abo-Inhalt07.09.20228300 Min. LesedauerVon RA Dr. Jochen Blöse, MBA, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, Köln

| Das Thema der lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf zukünftige Erben ist unter vielfältigen Gesichtspunkten herausfordernd. So ist zu entscheiden, welche Vermögensgegenstände auf welchen Nachkommen oder sonstigen Erwerber übertragen werden, ob und inwieweit bereits eine unbeschränkte Verfügungsbefugnis über das erworbene Vermögen bestehen soll und natürlich auch immer, wie eine möglichst steuersparsame Gestaltung gefunden werden kann. Als ein Instrument kann dabei eine vermögensverwaltende KG in Betracht kommen. |

Checkliste / Vermögensverwaltende KG

  • 1. Welche Rechtsform soll die vermögensverwaltende Gesellschaft haben (neben der KG kommt insbesondere grundsätzlich auch eine GbR in Betracht)?
  • 2. Welches Vermögen soll auf die Gesellschaft übertragen werden?
  • 3. Ist es vor dem Hintergrund der konkreten Vermögenszusammensetzung tunlich, mehrere vermögensverwaltende Gesellschaften zu gründen (z. B. für Immobilien einerseits und für sonstiges Vermögen andererseits)?
  • 4. Welche Vermögenszuordnung auf die unterschiedlichen (Vermögens-)Nachfolger soll erfolgen?
  • 5. Inwieweit sind erbrechtliche Regelungen erforderlich, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen (z. B. Erb- und/oder Pflichtteilsverzichte)?
  • 6. Inwieweit sind familienrechtliche Regelungen erforderlich, um die gewünschten Ergebnisse abzusichern (z. B. modifizierter Zugewinnausgleich)?
  • 7. Sollen die (Vermögens-)Nachfolger bereits bei Gründung der Gesellschaft beteiligt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt?
  • 8. Sollen die (Vermögens-)Nachfolger in gleichem Umfang an der Gesellschaft beteiligt werden oder soll eine Differenzierung erfolgen?
  • 9. Welche Veräußerungsbeschränkungen sollen hinsichtlich der Kommanditanteile gesellschaftsvertraglich vorgesehen werden?
  • 10. Inwieweit soll – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – durch gesellschaftsvertragliche Regelungen der Einfluss des ursprünglichen Vermögensinhabers gesichert werden (wird eine GmbH & Co. KG gegründet, ist zum Erhalt der Nichtgewerblichkeit ohnehin erforderlich, dass eine natürliche Person zur Geschäftsführung befugt ist)?
  • 11. Inwieweit soll – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – durch Stimmbindungsverträge der Einfluss des ursprünglichen Vermögensinhabers gesichert werden?
  • 12. Soll der Einfluss des ursprünglichen Vermögensinhabers durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch über den Tod hinaus gesichert werden?
  • 13. Inwieweit soll bei den (Vermögens-)Nachfolgern einer Differenzierung hinsichtlich ihres Einflusses in der Gesellschaft erfolgen?
  • 14. Inwieweit sollen Rückforderungsmöglichkeiten des ursprünglichen Vermögensinhabers vorgesehen werden?
  • 15. Soll ein Vorbehaltsnießbrauch vereinbart werden?
  • 16. Soll auch ein Ehegatte des ursprünglichen Vermögensinhabers durch einen Vorbehaltsnießbrauch begünstigt werden?
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