Gesetzessystematische Vereinfachungen im ErbStGSteuerreduzierung bei Steuerübernahme und Übertragungssplitting
| Die Höhe der Erbschaftsteuer berechnen zu wollen heißt, den Dreisatz beherrschen zu müssen. Jeder Praktiker weiß, wie kompliziert ein Erbschaftsteuerbescheid sein kann, wenn es z. B. um die Anwendung des § 10 Abs. 6 ErbStG (Schuldenabzug) oder die Ermittlung des steuerpflichtigen begünstigten Betriebsvermögens (§ 13b ErbStG) geht. Da überrascht es dann, dass das Erbschaftsteuergesetz vom Gesetzgeber bewusst installierte Vereinfachungen ausweist, die bei verständiger Anwendung zu teilweise deutlicher Mindersteuer führen. PU stellt drei von ihnen vor. |
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