Typische Testamentsgestaltungen, Teil 1
Erbschaftsteuerrechtliche Besonderheiten beim Berliner Testament
PU
Top-Beitrag
14.03.2023
1047 Min. Lesedauer
Mit dem Tod einer Person geht nach § 1922 BGB deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen den oder die Erben bestimmen (gewillkürte Erbfolge); andernfalls ...