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Beschluss der Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden Die 10 Punkte-Checkliste zur Datenübertragung beim Betriebsübergang

Abo-Inhalt10.01.20256 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, stellvertretender Direktor des ArbG Dortmund

| Bei Datenübertragungen im Rahmen von Betriebsübergängen sind einige Punkte entscheidend (siehe dazu den Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11.9.24). Handelt es sich bei der Unternehmens- oder Betriebsveräußerung um einen Share- oder Asset Deal? Und welche Daten (Kunden-, Beschäftigten- oder Lieferanten-Daten) sollen wann übertragen werden? Die wichtigsten Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden zu den in diesem Zusammenhang oft gestellten Fragen fasst der folgende Beitrag zusammen. |

1. Warum ist aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden die Trennung zwischen Share- und Asset Deal entscheidend?

AUSGABE: PU 1/2025, S. 3 · ID: 50199775

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