Doppelbelastungen vermeidenAktuelle Entwicklungen zur Steuerermäßigung nach § 35b EStG bei ErbSt-Belastung
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| Der Beitrag behandelt die Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer gem. § 35b EStG, die dazu dient, eine Doppelbesteuerung von Erben zu vermeiden. Die Ermäßigung gilt für Einkünfte, die nach dem Erbfall sowohl der Erbschaft- als auch der Einkommensteuer unterliegen. Zentrale Voraussetzungen sind, dass der Erbfall nach dem 31.12.08 eingetreten ist und ein entsprechender Antrag innerhalb von fünf Jahren gestellt wird. |
ID: 50260841
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