Umsatzsteuerbefreiung
Der Erbringungsort als Abgrenzungskriterium bei Leistungen im Gesundheitswesen
Kriterium für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG ist weniger die Art der Leistung als vielmehr der Ort ihrer Erbringung. Dieser Umstand ist z. B. für die Umsatzbesteuerung von ...