Apr. 2025
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Erbschaft- und SchenkungsteuerAnwendungsfragen zu disquotalen Einlagen in Kapitalgesellschaften
Abo-Inhalt14.10.202558 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Ingo Krause, Referent für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerliche Unternehmensbewertung der OFD NRW, Bad Laer
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Hinweis an Redaktion
| Bei der Unternehmensnachfolge werden oft noch zu Lebzeiten Anteile an Kapitalgesellschaften auf die nächste Generation übertragen. Häufig sind dann sowohl die übertragende als auch die Erwerbergeneration, z. B. Eltern und ihre Kinder, an der Gesellschaft beteiligt. Kommt es zu disquotalen Einlagen der Eltern (z. B. Grundstücke, Unternehmensanteile) in die Gesellschaft, profitieren auch die Kinder durch eine Wertsteigerung ihrer Anteile. PU analysiert die Behandlung disquotaler Einlagen aus Sicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Einbezug aktueller BFH-Entscheidungen. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundsätzliches zu disquotalen Einlagen
- 2. Freigiebigkeit der Leistung
- 3. Begriff der Leistung
- 4. Disquotale Einlage in Kapitalrücklage der Kapitalgesellschaft
- 5. AdV-Beschluss des BFH zur Werterhöhung von Anteilen
- 6. Werterhöhung/Bereicherung
- 7. Gesonderte Feststellung für Zwecke des § 7 Abs. 8 ErbStG
- 8. Keine Begünstigungsfähigkeit der Werterhöhung
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AUSGABE: PU 4/2025, S. 151 · ID: 50513064
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