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Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei getrenntem Signing bzw. Closing?
| Bei einem zeitlichen Auseinanderfallen von sog. Signing (Vetragsabschluss) und Closing (Anteilsübergang) kann nach dem Wortlaut von § 1 Abs. 2b und Abs. 3 GrEStG Grunderwerbsteuer zweimal entstehen. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass nach dem Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 GrEStG ein Vorrang des Tatbestands des § 1 Abs. 2b GrEStG gegenüber einer Besteuerung nach § 1 Abs. 3 GrEStG nur besteht, soweit die Verwirklichung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 oder 4 GrEStG gleichzeitig erfolgt. Soweit die Besteuerungszeitpunkte des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 3 GrEStG und § 1 Abs. 2b GrEStG auseinanderfallen, sollen beide Tatbestände erfüllt sein und der Vorrang durch § 16 Abs. 4a und 5 GrEStG umgesetzt werden (vgl. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG 5.3.24, BStBl I 2024, 383, Rn. 30). |
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AUSGABE: PU 4/2025, S. 123 · ID: 50513190