Feb. 2022
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KostenfestsetzungVolle Erstattung der Vergleichskosten trotz vorherigen Versäumnisurteils?
Abo-Inhalt29.01.20221307 Min. LesedauerVon Wolf Schulenburg, Geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, Berlin
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Hinweis an Redaktion
| Grundlage einer Kostenfestsetzung bildet die Kostengrundentscheidung (§ 103 Abs. 1 ZPO). Interessante Fallkonstellationen ergeben sich insofern bei außergerichtlichen Vergleichen und Versäumnisurteilen (VU). |
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AUSGABE: RVGprof 2/2022, S. 34 · ID: 47892280
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