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Abrechnung von Inkassodienstleistungen nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG

RVGprof
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26.06.2025

Eine Kürzung der Vergütung nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG auf 0,5 nicht zwingend. Es besteht die Möglichkeit zur differenzierten Argumentation für den Ansatz über 0,5 hinaus bis maximal 0,9 abhängig vom tatsächlichen Aufwand. Was Sie dabei ...

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