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SBStiftungsBrief

Geringfügige BeschäftigungMinijob-Vertrag im Stiftungsbereich nach Anhebung von Mindestlohn und Minijob-Grenze

Abo-Inhalt02.08.20227552 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Die geringfügige Beschäftigung („Minijob“) spielt nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im Stiftungsbereich eine große Rolle. Durch die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze bedarf dieser Bereich auch der besonderen Aufmerksamkeit des Stiftungsvorstands, um Haftungsgefahren zu minimieren. Der folgende Beitrag erläutert, was bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags für geringfügig Beschäftigte zu beachten ist und wie Stiftungen einen solchen Vertrag konkret formulieren. |

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AUSGABE: SB 9/2022, S. 166 · ID: 48489707

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