Umsatzsteuer
BFH präzisiert: Wann Reitunterricht nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit ist
Reitunterricht kann nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerbefreit sein, wenn er – auch nur durch wenige Teilnehmer – für die berufliche Aus- und Weiterbildung genutzt wird. Erfahren Sie, was diese BFH-Entscheidung ...