StiftungsrechtsreformGrundstock- und sonstiges Vermögen in bestimmten Verhältnis?
| Ein SB-Leser hat eine Frage zur Stiftungsrechtsreform: Müssen Grundstock- und sonstiges Vermögen in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen? Wie groß darf das sonstige Vermögen in Relation zum Grundstock sein? Rechtsanwältin Tina Bieniek beantwortet die Frage. |
Antwort | Wie hoch Grundstock- und sonstiges Vermögen sein müssen, hängt von jeder einzelnen Stiftung ab.
Login
AUSGABE: SB 9/2023, S. 178 · ID: 49270013