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SBStiftungsBrief

StiftungsrechtsreformGrundstock- und sonstiges Vermögen in bestimmten Verhältnis?

Abo-Inhalt05.04.20234124 Min. Lesedauer

| Ein SB-Leser hat eine Frage zur Stiftungsrechtsreform: Müssen Grundstock- und sonstiges Vermögen in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen? Wie groß darf das sonstige Vermögen in Relation zum Grundstock sein? Rechtsanwältin Tina Bieniek beantwortet die Frage. |

Antwort | Wie hoch Grundstock- und sonstiges Vermögen sein müssen, hängt von jeder einzelnen Stiftung ab.

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AUSGABE: SB 9/2023, S. 178 · ID: 49270013

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