VergütungFreistellung in der Kündigungsfrist – kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i. S. v. § 615 S. 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Das hat das BAG klargestellt und eine praxisrelevante Frage entschieden.
Streit um Vergütung vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses
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ID: 50641273