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SBStiftungsBrief

SchenkungsteuerVerlagerung des Verwaltungssitzes: Verliert ausländische Stiftung ihre Rechtsfähigkeit?

Abo-Inhalt10.12.202529 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Immer wieder werden Stiftungen im Ausland errichtet. Dabei kommt es nicht selten vor, dass der Verwaltungssitz später ins Inland verlegt wird. Doch verliert die Stiftung dadurch ihre Rechtsfähigkeit? Das hätte elementare Folgen – denn Spenden an die Stiftung wären dann dem Stifter zuzurechnen. Eine spannende Frage, über die jüngst das FG München in erster Instanz entscheiden musste.

Verlagerung des Verwaltungssitzes ins Inland führt zu Streit

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