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Mai 2022

ArbeitgeberleistungEin-Euro-Kaufvertrag: Gestaltungsmissbrauch nach § 3 Nr. 45?

Abo-Inhalt06.07.2021308 Min. Lesedauer

| Kann die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG auch dann genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer sein privates Handy zum symbolischen Preis von einem Euro an den Arbeitgeber verkauft, dieser es zurücküberlässt und dann die laufenden Mobilfunkkosten trägt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |

Das FG München hat in der Vorinstanz die Gestaltung anerkannt. Nach seiner Auffassung hatte die Steuerzahlerin mit Kaufvertrag vom 31.03.2015 ihr Handy zivilrechtlich wirksam an das Unternehmen zum Preis von einem Euro verkauft. Es gab weder Anhaltspunkte für eine zivilrechtliche Unwirksamkeit der Übereignung des Handys noch für ein Scheingeschäft gemäß § 41 Abs. 2 AO. Laut der vorgelegten Ergänzungsvereinbarung betreffend die Handykosten wurde zeitgleich mit der Veräußerung des Mobiltelefons der Arbeitnehmerin dasselbe Gerät als betriebliches Gerät des Arbeitgebers zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Zwischen den Vertragspartnern bestand demnach Einigkeit über den Eigentumsübergang (FG München, Urteil vom 20.11.2020, Az. 8 K 2654/19, Abruf-Nr. 221885).

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AUSGABE: SSP 5/2022, S. 4 · ID: 47492421

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