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BewirtungskostenBewirtungskosten als Werbungskosten: FG Berlin-Brandenburg schwächt Nachweispflichten ab

Abo-Inhalt14.04.20224782 Min. Lesedauer

| Auch Arbeitnehmer können Bewirtungskosten steuerlich geltend machen. Dazu müssen entsprechende Nachweispflichten erfüllt sein und ein beruflicher Anlass für die Bewirtung bestehen. Dass auch eine handschriftliche Rechnung ausreicht, um Bewirtungskosten als Werbungskosten abziehen zu können und dass auch ein Katerfrühstück eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass sein kann, hat das FG Berlin-Brandenburg in einem Arbeitnehmerfall entschieden. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor. |

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AUSGABE: SSP 5/2022, S. 17 · ID: 48188440

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